2020/11/24

am Montag, 23. November 2020: die Zusammenfassung des zwölften Kapitels des Romans „Damals war es Friedrich“

An diesem Tag habe ich das zwölfte Kapitel „Die Verhandlung (1933)“ des Romans „Damals war es Friedrich“ durchgelesen, also möchte ich das zusammenfassen.

Die Verhandlung (1933)

Das zwölfte Kapitel „Die Verhandlung (1933)“ handelt von der Verhandlung von Herrn Resch gegen Herrn Schneider. Nachdem Herr Rasch angekündigt hat, Familie Schneider die Wohnung zu kündigen, erhebt er die Anklage. In diesem Fall ist der Kläger Herr Resch, und der Beklagte ist Herr Schneider. Anwesend sind der Richter, der Vorsitzender, der Rechtsanwalt, der Schriftführer und der Rechtsanwalt von Herrn Resch. Im Zuschauerraum sind nicht nur Frau Schneider und Friedrich, sondern auch der Ich-Erzähler und die Mutter „für alle Fälle“. 

Zuerst behauptet der Rechtsanwalt, dass Herr Resch recht hat. Seit einem Jahr sei Herr Resch ein Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Die Ablehnung des Judentums sei einer der wesentlichen Bestandteile dieser Gedankengänge. Und Herr Schneider sei Jude. Daher beantragt der Rechtsanwalt, Familie Schneider zur Räumung der Wohnung zu verurteilen und die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Aber Herr Schneider beantragt, die Klage abzuweisen. Herr Resch hätte immer gewusst, dass Herr Schneider Jude sei, aber bis vor kurzer Zeit hätte er nichts dagegen einzuwenden gehabt, obwohl sie seit ungefähr zehn Jahren dort wohnen. 

Danach beginnt Herr Resch mit politischen Reden. Er sei überzeugter Nationalsozialist, und da Familie Schneider da sei, könnten sich seine Partei- und Geschäftsfreunde nicht dorthin zurückziehen und würde sein Geschäft zerstört werden. 

Nachdem der Vorsitzende anschließend Herrn Resch noch einmal nach der Begründung gefragt hat, erklärt er mit konkreten Beispielen, wie unnachvollziehbar die Klage ist. 

Zum Schluss wird entschieden, die Klage zurückzunehmen. Als Friedrich von Herrn Schneider vom Sieg hört, weint er.

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